Auf einen Blick
- KVG steht für das Krankenversicherungsgesetz — also für Ihre Grundversicherung. Andere Gesetze auf Rechnungen: UVG (Unfall), IVG (Invalidenversicherung), MVG (Militär), VVG (Zusatzversicherung).
- Im Tiers garant bezahlen Sie die Rechnung und fordern das Geld bei der Kasse zurück. Im Tiers payant zahlt die Kasse direkt, Sie erhalten eine Kopie.
- Ihr Anteil: Franchise (CHF 300–2'500) + 10 % Selbstbehalt (max. CHF 700, Kinder CHF 350) + im Spital CHF 15 pro Tag.
- Seit 1. Januar 2026 wird ambulant nach TARDOC und ambulanten Pauschalen abgerechnet — der frühere TARMED gilt nicht mehr.
- Rechnungen können Sie grundsätzlich bis fünf Jahre nach der Behandlung einreichen.
Stand: September 2026. Rechtsgrundlage: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und Verordnung (KVV); Angaben ohne Gewähr im Einzelfall.
Was bedeutet «Abrechnung nach KVG»?
Auf jeder Rechnung eines Arztes, einer Physiotherapie, eines Labors oder eines Spitals steht, nach welchem Gesetz die Leistung abgerechnet wird. Der Vermerk «KVG» heisst: Die Behandlung gehört zum Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und wird von Ihrer Krankenkasse nach den gesetzlichen Tarifen übernommen — abzüglich Ihrer Kostenbeteiligung.
Die Grundversicherung ist bei allen Kassen gleich. Welche Leistungen sie bezahlt, legt der Bund fest, nicht die einzelne Kasse. Deshalb spielt es für die Abrechnung nach KVG keine Rolle, ob Sie bei einer grossen oder kleinen Krankenkasse versichert sind: Tarif, Kostenbeteiligung und Leistungsumfang sind identisch.
Die Frage «Abrechnung nach KVG oder nicht?» ist trotzdem wichtig. Steht auf der Rechnung ein anderes Gesetz, zahlt eine andere Versicherung — oder Sie selbst.
KVG, UVG, IVG, MVG, VVG — wer bezahlt was?
| Vermerk | Versicherung | Typischer Fall | Ihre Kostenbeteiligung |
|---|---|---|---|
| KVG | Grundversicherung (Krankenkasse) | Krankheit, Mutterschaft, Unfall ohne Unfallversicherung über den Arbeitgeber | Franchise, Selbstbehalt, Spitalbeitrag |
| UVG | Obligatorische Unfallversicherung (Arbeitgeber) | Unfall von Angestellten mit mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber | In der Regel keine |
| IVG | Invalidenversicherung | Medizinische Massnahmen bei anerkannten Geburtsgebrechen (bis 20 Jahre) | Keine |
| MVG | Militärversicherung | Gesundheitsschäden während Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst | Keine |
| VVG | Zusatzversicherung | Halbprivate Abteilung, nichtärztliche Komplementärmedizin, Leistungen ausserhalb der OKP | Gemäss Police |
Arbeiten Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, sind Sie auch in der Freizeit über das UVG gegen Unfall versichert. Ein Skiunfall wird dann nach UVG abgerechnet, nicht nach KVG — und Sie zahlen keine Franchise. Melden Sie einen Unfall deshalb immer zuerst dem Arbeitgeber.
Tiers garant oder Tiers payant: wer bekommt die Rechnung?
Das KVG kennt zwei Wege, wie eine Rechnung bezahlt wird. Welcher gilt, hängt vom Vertrag zwischen Leistungserbringer und Versicherern ab — nicht von Ihrer Wahl.
| Tiers garant | Tiers payant | |
|---|---|---|
| Wer schuldet die Rechnung? | Sie als Patientin oder Patient | Die Krankenkasse |
| Ablauf | Rechnung bezahlen, dann bei der Kasse einreichen | Kasse zahlt direkt; Sie erhalten später die Abrechnung Ihrer Kostenbeteiligung |
| Typisch bei | Vielen Arztpraxen und Therapien (ambulant) | Spitalaufenthalten, Apotheken, vielen Labors |
| Rechnungskopie | Sie haben das Original | Sie müssen eine Kopie erhalten |
Tipp: Rechnung erst prüfen, dann einreichen
Im Tiers garant müssen Sie in Vorleistung gehen. Viele Kassen erstatten schneller, wenn Sie Rechnungen per App oder Online-Portal hochladen. Prüfen Sie die Zahlungsfrist auf der Rechnung — sie läuft unabhängig davon, wann Ihre Kasse zurückzahlt.
Wie viel zahlen Sie selbst?
Auch bei einer Abrechnung nach KVG tragen Sie einen Teil der Kosten. Die Kostenbeteiligung besteht aus bis zu drei Elementen:
- Franchise: Der feste Jahresbetrag, den Sie zuerst selbst bezahlen. Erwachsene wählen zwischen CHF 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500, Kinder zwischen CHF 0 und 600. Mehr dazu im Franchise-Vergleich.
- Selbstbehalt: 10 % der Kosten über der Franchise, höchstens CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder.
- Spitalbeitrag: CHF 15 pro Tag bei einem stationären Spitalaufenthalt. Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahre und Frauen bei Leistungen der Mutterschaft zahlen ihn nicht.
Zwei Sonderregeln lohnt es sich zu kennen: Wählen Sie ein Originalmedikament, obwohl ein günstigeres Generikum erhältlich ist, beträgt der Selbstbehalt auf dieses Medikament 40 % statt 10 % — ausser Ihr Arzt verordnet das Original aus medizinischen Gründen. Und bei Mutterschaft fällt ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt keine Kostenbeteiligung an.
Nach welchen Tarifen wird abgerechnet?
Bei einer Abrechnung nach KVG dürfen Leistungserbringer nicht beliebige Preise verlangen. Sie müssen sich an die gesetzlich genehmigten Tarife halten (Tarifschutz). Die wichtigsten:
- TARDOC und ambulante Pauschalen — ärztliche Leistungen in Praxis und Spitalambulatorium, seit 1. Januar 2026 anstelle von TARMED.
- SwissDRG — Fallpauschalen für stationäre Behandlungen im Akutspital; für Psychiatrie und Rehabilitation gelten eigene Tarifsysteme.
- Spezialitätenliste (SL) — kassenpflichtige Medikamente mit Höchstpreisen.
- Analysenliste und MiGeL — Laboranalysen sowie Mittel und Gegenstände wie Verbandmaterial oder Inhalationsgeräte.
Wegen des Tarifschutzes darf Ihnen ein Arzt für eine KVG-Leistung keinen Zuschlag in Rechnung stellen. Verlangt eine Praxis zusätzlich Geld für eine Pflichtleistung, lohnt sich eine Rückfrage bei der Krankenkasse.
Arztrechnung prüfen in sechs Schritten
- Gesetz: Steht «KVG» — oder hätte es wegen eines Unfalls «UVG» sein müssen?
- Datum: Stimmen Behandlungsdaten und Anzahl Konsultationen?
- Leistungen: Sind Positionen aufgeführt, die nicht stattgefunden haben, etwa Telefonate oder Berichte?
- Medikamente: Entspricht die abgegebene Packung Ihrer Verordnung?
- Doppelte Rechnung: Wurde dieselbe Leistung bereits über Tiers payant abgerechnet?
- Personalien: Sind Name, Geburtsdatum und Versichertennummer korrekt?
Fragen zu einzelnen Positionen klären Sie zuerst beim Leistungserbringer. Hilft das nicht, unterstützt Sie Ihre Krankenkasse — sie hat ein eigenes Interesse an korrekten Rechnungen.
Wann wird nicht nach KVG abgerechnet?
- Zahnarzt: Normale Zahnbehandlungen sind keine KVG-Leistung. Ausnahmen gibt es nur bei schweren Erkrankungen, etwa des Kausystems.
- Komplementärmedizin: Akupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin und traditionelle chinesische Medizin zahlt die Grundversicherung nur, wenn eine Ärztin oder ein Arzt mit entsprechender Weiterbildung behandelt. Nichtärztliche Therapeuten rechnen über eine Zusatzversicherung ab.
- Komfort im Spital: Die halbprivate oder private Abteilung ist eine VVG-Leistung.
- Ausland: Bei Notfällen im Ausland übernimmt die Grundversicherung höchstens den doppelten Betrag, den die Behandlung in der Schweiz gekostet hätte.
Welche Leistungen die Grundversicherung grundsätzlich deckt, finden Sie im Überblick Grundversicherung Leistungen 2026.
Rechnungen einreichen: Fristen und Wege
Ansprüche auf Leistungen erlöschen grundsätzlich fünf Jahre nach der Behandlung. Wer Belege sammelt, verliert also nicht sofort Geld — reicht aber mit Vorteil zeitnah ein, damit die Kasse die Franchise korrekt anrechnen kann. Solange Ihre Franchise noch nicht ausgeschöpft ist, erhalten Sie nichts zurück; die Kasse registriert die Rechnung trotzdem, damit spätere Kosten korrekt verrechnet werden.
Die Abrechnung nach KVG ist bei allen Kassen gleich. Unterschiede gibt es bei der Prämie und beim Service: wie schnell eine Kasse zurückerstattet, ob sie eine App anbietet und wie gut sie erreichbar ist. Genau diese Punkte lohnt es sich beim Krankenkassen-Vergleich zu prüfen.