Wechsel-Ratgeber 2026

Krankenkasse wechseln — So einfach geht's

Ein Krankenkassenwechsel in der Schweiz ist einfacher als die meisten denken. In fünf Schritten zur günstigeren Prämie — bei identischen Leistungen. Hier finden Sie alle Fristen, Tipps und eine Kündigungsvorlage.

Warum sich ein Wechsel lohnt

Die Prämien der obligatorischen Grundversicherung (OKP) steigen seit Jahren. Doch nicht alle Kassen erhöhen gleich stark. Jedes Jahr gibt es Versicherer, die ihre Prämien weniger stark anheben oder sogar senken. Wer regelmässig vergleicht und wechselt, spart über die Jahre Tausende von Franken — ohne auf eine einzige Leistung zu verzichten.

In der Grundversicherung sind die Leistungen bei allen Kassen identisch. Es gibt keinen medizinischen Nachteil beim Wechsel. Die neue Kasse muss Sie aufnehmen — ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartefrist, ohne Einschränkungen. Das ist gesetzlich garantiert (KVG Art. 4).

Trotzdem wechseln nur rund 10 % der Versicherten jährlich ihre Kasse. Der Hauptgrund: Viele scheuen den vermeintlichen Aufwand. Dabei dauert der gesamte Prozess weniger als 30 Minuten.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Kassenwechsel

Schritt 1: Prämien vergleichen

Nutzen Sie den Online-Prämienvergleich oder den offiziellen BAG-Prämienrechner auf priminfo.admin.ch. Geben Sie Ihre Postleitzahl, Ihr Geburtsjahr, die gewünschte Franchise und das Versicherungsmodell ein.

Vergleichen Sie mindestens 3–5 Anbieter und achten Sie neben der Prämie auch auf die Kundenzufriedenheit und die verfügbaren Versicherungsmodelle.

Schritt 2: Neue Kasse auswählen und Antrag stellen

Haben Sie sich für eine neue Kasse entschieden, stellen Sie dort einen Antrag. Das geht bei den meisten Versicherern online in wenigen Minuten. Sie benötigen:

  • AHV-Nummer (auf der Versichertenkarte)
  • Aktuelle Wohnadresse und Postleitzahl
  • Gewünschte Franchise und Modell
  • Angabe, ob mit oder ohne Unfalldeckung

Schritt 3: Aufnahmebestätigung abwarten

Die neue Kasse schickt Ihnen innert weniger Tage eine Aufnahmebestätigung. In der Grundversicherung besteht gesetzliche Aufnahmepflicht (KVG Art. 4) — eine Ablehnung ist ausgeschlossen. Warten Sie die Bestätigung ab, bevor Sie Ihre alte Kasse kündigen.

Schritt 4: Alte Kasse fristgerecht kündigen

Kündigen Sie Ihre bisherige Grundversicherung per Einschreiben. Das Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Arbeitstag vor Ablauf der Frist bei Ihrer Kasse eintreffen (nicht Poststempel, sondern Eingang). Versenden Sie die Kündigung daher mindestens eine Woche vor Fristende.

Schritt 5: Bestätigung prüfen

Ihre alte Kasse bestätigt die Kündigung schriftlich. Prüfen Sie, ob das Enddatum korrekt ist (31. Dezember bzw. 30. Juni). Ab dem 1. Januar (bzw. 1. Juli) sind Sie automatisch bei der neuen Kasse versichert.

Wichtige Fristen und Termine

Frist Termin Wechsel per Details
Ordentliche Kündigung 30. November 1. Januar Kündigung muss bis 30.11. bei der Kasse eingegangen sein
Ausserordentliche Kündigung 31. März 1. Juli Nur bei Prämienerhöhung, Kündigung bis 31.3.
Prämien-Publikation Ende September BAG publiziert die neuen Prämien für das Folgejahr
Prämienerhöhung-Mitteilung Bis Ende Oktober Kassen informieren Versicherte über neue Prämie

Achtung: Eingang, nicht Poststempel!

Das Kündigungsschreiben muss bis zum Stichtag bei der Krankenkasse eingetroffen sein. Der Poststempel zählt nicht. Versenden Sie Ihr Einschreiben mindestens 5–7 Arbeitstage vor der Frist, um sicherzugehen. Alternativ akzeptieren viele Kassen inzwischen eine Kündigung per E-Mail oder Online-Formular — prüfen Sie dies auf der Website Ihrer Kasse.

Kündigungsvorlage — Grundversicherung (OKP)

Verwenden Sie die folgende Vorlage für Ihre Kündigung. Passen Sie die markierten Stellen an Ihre Daten an und versenden Sie das Schreiben per Einschreiben.

[Ihr Vorname und Nachname]
[Ihre Strasse und Hausnummer]
[Ihre PLZ und Ort]

[Name der Krankenkasse]
[Adresse der Krankenkasse]
[PLZ und Ort]

[Ort], [Datum]

Kündigung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit kündige ich meine obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) per 31. Dezember [Jahr] ordentlich.

Versichertennummer: [Ihre Versichertennummer]
AHV-Nummer: [Ihre AHV-Nummer]
Geburtsdatum: [Ihr Geburtsdatum]

Ich bitte Sie, mir die Kündigung schriftlich zu bestätigen.

Freundliche Grüsse
[Ihre Unterschrift]
[Ihr Vorname und Nachname]

Hinweis: Bei einer ausserordentlichen Kündigung (wegen Prämienerhöhung) ersetzen Sie „per 31. Dezember" durch „per 30. Juni" und fügen Sie einen Verweis auf die Prämienerhöhung hinzu.

Ordentliche vs. ausserordentliche Kündigung

Ordentliche Kündigung (30. November)

Die reguläre Möglichkeit, die Grundversicherung zu wechseln. Die Kündigung muss bis spätestens 30. November bei der aktuellen Kasse eingegangen sein. Der Wechsel tritt am 1. Januar des Folgejahres in Kraft. Dieses Recht steht jedem Versicherten jedes Jahr zu — ohne Begründung.

Ausserordentliche Kündigung (31. März)

Erhöht Ihre Kasse die Prämie für das neue Jahr, erhalten Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss bis 31. März bei der Kasse eingegangen sein; der Wechsel erfolgt per 1. Juli. Dieses Recht gilt nur bei einer tatsächlichen Prämienerhöhung — nicht bei gleichbleibender oder gesenkter Prämie.

Wichtig: Die ausserordentliche Kündigung betrifft nur die Grundversicherung (OKP), nicht die Zusatzversicherung.

Zusatzversicherung und Kassenwechsel

Die Grundversicherung und die Zusatzversicherung sind rechtlich voneinander unabhängig. Sie können die OKP bei einer Kasse und die Zusatzversicherung bei einer anderen Kasse haben. Beim Wechsel der Grundversicherung müssen Sie die Zusatzversicherung nicht zwingend mitwechseln.

Beachten Sie jedoch:

  • Manche Kassen bieten Kombirabatte, wenn OKP und Zusatz beim selben Versicherer abgeschlossen werden.
  • Die Zusatzversicherung unterliegt dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und hat eigene Kündigungsfristen (meist 3 Monate vor Vertragsablauf).
  • Bei einer neuen Zusatzversicherung kann eine Gesundheitsprüfung verlangt werden. Bestehende Vorerkrankungen können zu Vorbehalten oder Ablehnung führen.
  • Kündigen Sie die Zusatzversicherung erst, wenn Sie von der neuen Kasse eine Aufnahmebestätigung für die Zusatz haben.

Was passiert mit laufenden Behandlungen?

Laufende Behandlungen werden durch den Kassenwechsel nicht unterbrochen. Die neue Kasse übernimmt ab dem Wechseldatum die Kosten im Rahmen der OKP. Folgendes sollten Sie beachten:

  • Franchise: Am 1. Januar beginnt ein neues Kalenderjahr — die Franchise startet bei null, unabhängig vom Kassenwechsel.
  • Offene Rechnungen: Rechnungen, die vor dem Wechseldatum entstanden sind, werden noch von der alten Kasse bezahlt. Reichen Sie diese rechtzeitig ein.
  • Arzt-/Spitalwahl: Bei einem Hausarzt- oder HMO-Modell müssen Sie allenfalls einen neuen Hausarzt oder ein neues Gesundheitszentrum wählen, das mit der neuen Kasse zusammenarbeitet.
  • Tiers payant: Informieren Sie Ihren Arzt oder Ihr Spital über den Kassenwechsel, damit Rechnungen an die richtige Kasse gehen.

Checkliste für den Kassenwechsel

  • Prämien verglichen? → Zum Vergleich
  • Neue Kasse gewählt und Antrag gestellt?
  • Aufnahmebestätigung erhalten?
  • Alte Kasse per Einschreiben gekündigt?
  • Kündigung rechtzeitig (vor 30.11. / 31.3.) aufgegeben?
  • Kündigungsbestätigung der alten Kasse erhalten?
  • Neue Versichertenkarte erhalten?
  • Arzt/Spital über Kassenwechsel informiert?
  • Franchise optimal gewählt?
  • Zusatzversicherung separat geprüft?

Häufige Fehler beim Kassenwechsel

  • Zu spät kündigen: Die Kündigung muss vor Fristende bei der Kasse eingegangen (nicht abgeschickt) sein.
  • Nicht per Einschreiben senden: Nur so haben Sie einen Beweis, dass die Kündigung rechtzeitig ankam.
  • Zusatzversicherung vorschnell kündigen: Kündigen Sie die Zusatz erst, wenn die neue Kasse Sie auch dort aufgenommen hat.
  • Franchise nicht anpassen: Nutzen Sie den Wechsel, um auch Ihre Franchise zu optimieren.
  • Offene Rechnungen vergessen: Reichen Sie alle Rechnungen vor dem Wechsel bei der alten Kasse ein.
Häufige Fragen

FAQ zum Kassenwechsel

Bis wann muss ich die Krankenkasse kündigen? +
Die ordentliche Kündigung muss bis spätestens 30. November bei Ihrer Krankenkasse eintreffen (nicht Poststempel). Bei einer Prämienerhöhung haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht bis 31. März (Wechsel per 1. Juli).
Kann mich die neue Krankenkasse ablehnen? +
Nein. In der obligatorischen Grundversicherung (OKP) besteht gesetzliche Aufnahmepflicht. Jede zugelassene Kasse muss Sie aufnehmen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand. Ablehnungen sind nur bei Zusatzversicherungen möglich.
Was passiert mit meiner Zusatzversicherung beim Wechsel? +
Die Zusatzversicherung ist unabhängig von der Grundversicherung. Sie können die OKP bei einer anderen Kasse abschliessen und die Zusatzversicherung behalten. Prüfen Sie aber die Kündigungsfristen Ihrer Zusatzversicherung separat.
Muss ich bei einem Wechsel einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen? +
Für die Grundversicherung: Nein, niemals. Es gibt keine Gesundheitsprüfung in der OKP. Für eine allfällige neue Zusatzversicherung kann jedoch ein Gesundheitsfragebogen verlangt werden.
Kann ich auch mitten im Jahr die Krankenkasse wechseln? +
Im Normalfall nicht. Der Wechsel ist nur per 1. Januar möglich (Kündigung bis 30. November). Ausnahme: Bei einer Prämienerhöhung können Sie per 1. Juli wechseln (Kündigung bis 31. März). Ein Wechsel zu einem beliebigen Zeitpunkt ist nicht vorgesehen.

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