Grundversicherung Leistungen 2026 — Kompletter Überblick
Veröffentlicht am 11. April 2026 · Lesezeit: ca. 8 Minuten
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bildet das Fundament des Schweizer Gesundheitssystems. Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz verpflichtet, eine Grundversicherung abzuschliessen. Doch was genau ist in diesem Basispaket enthalten — und was nicht? In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir Ihnen sämtliche Leistungen der Grundversicherung für das Jahr 2026.
Die Grundversicherung garantiert allen Versicherten in der Schweiz Zugang zu medizinisch notwendigen Behandlungen. Dabei spielt es keine Rolle, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind: Die Leistungen sind bei allen rund 50 zugelassenen Versicherern identisch. Unterschiede bestehen ausschliesslich bei der Franchise, der Prämie und dem Kundenservice.
Was deckt die Grundversicherung ab?
Die Grundversicherung nach KVG umfasst eine Vielzahl medizinischer Leistungen, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) festgelegt werden. Die Kernbereiche lassen sich in folgende Kategorien einteilen: ambulante ärztliche Behandlungen, stationäre Spitalleistungen, Arzneimittel, Therapien, Prävention und Mutterschaftsleistungen. Der Leistungskatalog wird regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst — zuletzt zum Jahreswechsel 2025/2026.
Wichtig zu verstehen: Die Grundversicherung übernimmt nur Leistungen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich (WZW-Kriterien) sind. Diese drei Kriterien bilden die Grundlage jeder Kostenübernahme durch die OKP. Ein Arzt oder eine Ärztin muss die Behandlung als medizinisch notwendig erachten, damit die Kosten gedeckt sind.
Arztbesuche und Spitalaufenthalte
Ambulante ärztliche Behandlungen gehören zu den Kernleistungen der Grundversicherung. Dazu zählen Konsultationen bei Hausärztinnen und Hausärzten, Spezialisten sowie in Ambulatorien von Spitälern. Die Abrechnung erfolgt nach dem nationalen Tarif TARDOC (seit 2026 in Kraft), der den früheren Tarmed-Tarif abgelöst hat.
Bei stationären Spitalaufenthalten übernimmt die Grundversicherung die Kosten für die allgemeine Abteilung im Wohnkanton. Möchten Sie in der halbprivaten oder privaten Abteilung behandelt werden, benötigen Sie eine entsprechende Spitalzusatzversicherung. Die Kosten für ausserkantonale Behandlungen werden ebenfalls gedeckt — allerdings nur bis zur Höhe der Referenztarife des Wohnkantons, sofern keine medizinische Notwendigkeit für die ausserkantonale Behandlung besteht.
Der Spitalbeitrag beträgt CHF 15 pro Tag für erwachsene Versicherte. Dieser wird zusätzlich zur Franchise und zum Selbstbehalt erhoben. Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung sind vom Spitalbeitrag befreit.
Gut zu wissen: Notfallbehandlungen im Ausland
Bei medizinischen Notfällen im Ausland übernimmt die Grundversicherung maximal das Doppelte der Kosten, die eine vergleichbare Behandlung in der Schweiz kosten würde. Für Reisen ausserhalb Europas empfiehlt sich daher eine Reiseversicherung. Innerhalb der EU/EFTA gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die Sie bei Ihrer Krankenkasse bestellen können.
Medikamente und Therapien
Arzneimittel werden von der Grundversicherung übernommen, sofern sie auf der Spezialitätenliste (SL) des BAG aufgeführt sind und von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben wurden. Die SL umfasst aktuell rund 3'000 Medikamente. Nicht gelistete Präparate oder rezeptfreie Medikamente aus der Apotheke müssen in der Regel selbst bezahlt werden.
Bei Generika — also wirkungsgleichen Nachahmerpräparaten — gelten seit 2024 verschärfte Regeln: Wer ein teureres Originalpräparat wählt, obwohl ein Generikum verfügbar ist, bezahlt einen höheren Selbstbehalt von 40 % statt der üblichen 10 %. Diese Regelung soll die Gesundheitskosten senken und den Einsatz günstigerer Alternativen fördern.
Folgende Therapieformen sind ebenfalls in der Grundversicherung enthalten:
- Physiotherapie: maximal 9 Sitzungen pro ärztlicher Verordnung (Verlängerung möglich)
- Ergotherapie: bei ärztlicher Verordnung vollständig gedeckt
- Logopädie: bei Kindern und bei ärztlich bestätigter Notwendigkeit
- Ernährungsberatung: bei Diabetes, Adipositas und weiteren Erkrankungen
- Psychotherapie: seit 2022 auch durch psychologische Psychotherapeuten mit ärztlicher Anordnung
- Chiropraktik: ohne ärztliche Überweisung direkt zugänglich
Komplementärmedizinische Methoden wie Akupunktur, traditionelle chinesische Medizin (TCM), Homöopathie und anthroposophische Medizin werden von der Grundversicherung übernommen, sofern der behandelnde Arzt über einen anerkannten Fähigkeitsausweis (FMH) verfügt. Behandlungen durch nichtärztliche Therapeuten fallen nicht unter die OKP — hierfür ist eine Zusatzversicherung nötig.
Mutterschaft und Prävention
Die Grundversicherung bietet bei Mutterschaft besonders umfassende Leistungen. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt entfallen Franchise und Selbstbehalt vollständig. Gedeckt sind:
- Alle Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft
- Zwei Ultraschalluntersuchungen (weitere bei medizinischer Indikation)
- Geburtsvorbereitungskurse (Beitrag von CHF 150)
- Entbindung im Spital, Geburtshaus oder zu Hause
- Nachkontrolle und Stillberatung (3 Sitzungen)
- Hebammenleistungen während und nach der Schwangerschaft
Im Bereich Prävention übernimmt die Grundversicherung bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen gemäss dem Schweizerischen Impfplan. Dazu gehören:
- Kindervorsorgeuntersuchungen (8 Untersuchungen bis zum 6. Lebensjahr)
- Impfungen gemäss nationalem Impfplan (z.B. Masern, Grippe für Risikogruppen)
- Gynäkologische Vorsorge (alle 3 Jahre nach zwei unauffälligen jährlichen Untersuchungen)
- Mammografie-Screening (je nach kantonalem Programm ab 50 Jahren)
- Darmkrebsvorsorge (ab 50 Jahren, alle 10 Jahre Koloskopie oder alle 2 Jahre Stuhltest)
Was ist NICHT gedeckt?
Trotz des breiten Leistungskatalogs gibt es wesentliche Bereiche, die von der Grundversicherung ausgeschlossen sind. Wer hier Schutz wünscht, muss auf Zusatzversicherungen zurückgreifen — oder die Kosten selbst tragen.
| Leistung | Grundversicherung (OKP) | Zusatzversicherung nötig? |
|---|---|---|
| Arztbesuch / Hausarzt | ✓ Gedeckt | Nein |
| Spital allgemeine Abteilung | ✓ Gedeckt | Nein |
| Spital halbprivat / privat | ✗ Nicht gedeckt | Ja |
| Medikamente (SL-gelistet) | ✓ Gedeckt | Nein |
| Zahnbehandlungen | ✗ Nicht gedeckt | Ja |
| Brillen / Kontaktlinsen | ✗ Nicht gedeckt (seit 2011) | Ja |
| Physiotherapie (mit Verordnung) | ✓ Gedeckt | Nein |
| Alternativmedizin (nichtärztlich) | ✗ Nicht gedeckt | Ja |
| Fitness / Wellness | ✗ Nicht gedeckt | Teilweise |
| Mutterschaft / Geburt | ✓ Gedeckt (ohne Franchise) | Nein |
| Psychotherapie (ärztlich angeordnet) | ✓ Gedeckt | Nein |
| Auslandbehandlung (Notfall) | ✓ Teilweise (max. 2× CH-Tarif) | Empfohlen |
Besonders die fehlende Deckung für Zahnbehandlungen überrascht viele Versicherte. Reguläre Zahnarztkosten — von der Kontrolle über Füllungen bis zu Zahnkorrekturen — müssen vollständig selbst getragen werden. Einzige Ausnahme: Behandlungen, die durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems oder durch einen Unfall notwendig werden. Für umfassenden Zahnschutz empfiehlt sich daher eine Zahnzusatzversicherung, idealerweise schon im Kindesalter abgeschlossen.
Ebenso nicht gedeckt sind Brillen und Kontaktlinsen für Erwachsene (seit 2011). Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten einen jährlichen Beitrag von CHF 180 für Sehhilfen. Laseroperationen an den Augen werden ebenfalls nicht von der OKP übernommen.
«Die Grundversicherung deckt alle medizinisch notwendigen Behandlungen ab. Wer darüber hinaus Komfort wünscht — etwa Einzelzimmer im Spital oder Zahnbehandlungen — benötigt eine Zusatzversicherung.» — Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Unterschiede zwischen den Kassen bei OKP
Eine der häufigsten Fragen lautet: Gibt es Unterschiede in den Leistungen zwischen den verschiedenen Krankenkassen? Die Antwort ist klar: Nein. Die Grundversicherung ist gesetzlich einheitlich definiert. Ob Sie bei der CSS, Helsana, Swica, Concordia oder einer anderen Kasse versichert sind — der Leistungskatalog ist identisch.
Was sich jedoch sehr wohl unterscheidet, sind die Prämien. Je nach Krankenkasse und Kanton können die monatlichen Kosten für dieselben Leistungen um mehrere Hundert Franken pro Jahr variieren. Ein Krankenkassenvergleich lohnt sich daher immer — Sie erhalten dieselben Leistungen, zahlen aber möglicherweise deutlich weniger.
Weitere Unterschiede zwischen den Kassen betreffen den Kundenservice, die digitale Infrastruktur (Apps, Online-Portale), die Geschwindigkeit der Rechnungsabwicklung sowie die Verfügbarkeit alternativer Versicherungsmodelle. Wer beispielsweise ein Hausarztmodell oder HMO-Modell wählt, kann bis zu 20 % Prämie sparen — bei identischen Grundleistungen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zur optimalen Franchise-Wahl.
Auch die Prämienverbilligung (IPV) ist ein wichtiges Thema: Personen mit tiefem Einkommen haben Anspruch auf kantonale Zuschüsse. Die Berechnung und Höhe der IPV variiert je nach Kanton erheblich. Im Kanton Zürich beispielsweise liegt die Einkommensgrenze für Einzelpersonen bei rund CHF 54'000 pro Jahr, während sie in anderen Kantonen deutlich tiefer oder höher sein kann.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten zudem neue Regelungen bezüglich der elektronischen Patientendossiers (EPD). Alle Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten bei der Eröffnung eines EPD zu unterstützen. Das EPD ermöglicht einen sicheren Austausch medizinischer Daten zwischen Leistungserbringern und verbessert die Behandlungsqualität.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Grundversicherung in der Schweiz bietet einen soliden und umfassenden Basisschutz. Für die meisten medizinischen Bedürfnisse des Alltags sind Versicherte gut abgesichert. Wer jedoch Wert auf Zahnbehandlungen, freie Spitalwahl oder komplementärmedizinische Therapien legt, sollte über eine passende Zusatzversicherung nachdenken. Und unabhängig davon lohnt sich ein regelmässiger Prämienvergleich — denn bei gleichen Leistungen können Sie durch einen Kassenwechsel mehrere Hundert Franken pro Jahr sparen.
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